Kampf gegen Terror: Bundestag stimmt Änderungen im Passgesetz zu

Thomas de Maiziere zeigt einen sogenannten Ersatzpersonalausweis, der nach Entzug des normalen Ausweises ausgestellt werden soll.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere stellte im Oktober 2014 einen sogenannten Ersatzpersonalausweis vor, der nach Entzug des normalen Ausweises ausgestellt wird.

Kampf gegen Terror: Bundestag stimmt Änderungen im Passgesetz zu
Künftig soll gewaltbereiten Islamisten der Personalausweis entzogen werden können, um sie an einer Ausreise in Kampfgebiete zu hindern.

Mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend in Berlin ein entsprechendes Gesetz.

Bislang durften Behörden lediglich den Reisepass abnehmen, wenn Personen verdächtigt wurden, sich im Ausland einer terroristischen Vereinigung anschließen zu wollen. Nun sollen verdächtige Terroranhänger einen Ersatz-Personalausweis für bis zu drei Jahre erhalten, der nicht zu einer Ausreise berechtigt. Den Ersatz-Ausweis müssen sie selbst bezahlen.

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Die Grünen kritisierten das Gesetz als "ungeeignet, unbestimmt und unverhältnismäßig". Es löse keines der drängenden Probleme, sondern provoziere eher eine Ausreise von potenziellen Dschihadisten statt sie zu verhindern, erklärte die Sprecherin für Innere Sicherheit, Irene Mihalic.

Die Änderungen im Passgesetz gehören zu einem Maßnahmen-Paket im Kampf gegen Terrorismus. Künftig sollen zudem die Ausreise sowie der bloße Versuch der Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein. Das heißt, wenn ein potenzieller Terrorist ankündigt, dass er sich in Syrien oder im Nordirak einer terroristischen Gruppe anschließen will, reicht dies den Behörden aus, den Verdächtigen zu überwachen. Noch vor der Ausreise könnte er dann am Flughafen verhaftet werden. Das Strafmaß kann bei bis zu zehn Jahren Haft liegen.