Kommunen gegen Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Kommunen gegen Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisiert Forderungen von SPD und CDU nach einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern.

Für die gesetzlich garantierte Betreuung von Grundschülern seien weder genügend Räumlichkeiten noch genügend Personal da, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). "Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche - wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder - nicht vollständig umgesetzt sind."

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Zwar sei es den Kommunen weitestgehend gelungen, dem 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf eine Kita-Platz gerecht zu werden. Dennoch sei der Bedarf nicht gedeckt. "Vor diesem Hintergrund ist es illusorisch einen weiteren Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter einzuführen", sagte Landsberg. "Abgesehen von Personal und Räumlichkeiten fehlen etwa fünf Milliarden Euro, um die 560.000 Grundschulkinder zu betreuen."

Eine Studie im Auftrag des Familienministeriums hatte ergeben, dass 44 Prozent der Grundschüler in Deutschland keinen Betreuungsplatz nach dem Unterricht haben. SPD-Familienministerin Katarina Barley und CDU-Generalsekretär Peter Tauber forderten daraufhin einen Rechtsanspruch, um diese Lücke zu schließen.