Boris Roessler/dpa
In einer Volksabstimmung wurde das Verhüllungsverbot in St.Gallen durchgesetzt.
Künftig kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn sich jemand im öffentlichen Raum mittels Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und damit nach Auffassung der Behörden die öffentliche Sicherheit bedroht oder den religkösen und gesellschaftlichen Frieden gefährdet. Vor St. Gallen hatte bereits der Kanton Tessin ein Verhüllungsverbot eingeführt.
Die Schweizerische Volkspartei lobte das Resultat vom Sonntag. Das klare Ergebnis zeige, dass die Stimmbürger wollten, "dass man im öffentlichen Raum sein Gesicht zeigt und Ganzkörperverhüllungen nicht geduldet werden". Die Partei strebt auch eine Volksabstimmung für ein Verhüllungsverbot in der gesamten Schweiz an.
Die Jungsozialisten des Kantons kritisierten, dass "konservative Kräfte" ihre rückwärtsgewandten und frauenfeindlichen Positionen mehrheitsfähig gemacht hätten. "Mit Kleidungsvorschriften im Gesetz sind es auch bei uns wieder einmal Männer, die Frauen befehlen, was sie anzuziehen haben", hieß es.