De Maizière fand Buß- und Bettag furchtbar

 Thomas de Maizière

Kay Nietfeld/dpa

Der neue Präsident des Evangelischen Kirchentags freundete sich erst mit der Zeit mit dem Buß- und Bettag an.

Kirchentagspräsident
De Maizière fand Buß- und Bettag furchtbar
Der frühere Innen- und Verteidigungsminister Thomas de Maizière fand als Kind den Buß- und Bettag furchtbar. „Es war für mich ein ganz altmodischer Begriff. Zwangsweise zu beten war auch nie so meine Sache“, sagte der 67-Jährige den „Lübecker Nachrichten“

Inzwischen habe er aber eine Beziehung zu dem Tag gefunden, der in diesem Jahr auf den 17. November fällt, ergänzte de Maizière. Es gehe ja nicht um Buße im Sinne von Selbstkasteiung, sondern um Selbstreflexion, sagte de Maizière: "Deswegen finde ich den Tag inzwischen sehr schön."

De Maizière ist im Oktober zum Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages gewählt worden, der vom 7. bis zum 11. Juni 2023 in Nürnberg stattfinden soll.

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Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Er gehört zu den sogenannten beweglichen Feiertagen und findet jedes Jahr am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag statt, in diesem Jahr am 17. November. 1995 wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen abgeschafft. Die evangelische Kirche bezeichnet die Abschaffung bis heute als Fehlentscheidung. In Bayern haben Kinder schulfrei, sodass viele Eltern einen Urlaubstag nehmen müssen.

Doch auch wenn der Bußtag kein staatlicher Feiertag mehr ist, hat er seinen festen Platz im Kirchenjahr nicht verloren. Er ist ein Tag der Umkehr, der Neuorientierung und dient auch dem Nachdenken über gesellschaftliche Fehlentwicklungen. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie im Saarland gilt ein Tanzverbot.

Ursprünglich wurden Bußtage aus aktuellen Anlässen ausgeschrieben, wie etwa während des Dreißigjährigen Krieges. Sie hatten öffentlichen Charakter: Die gesamte Bevölkerung wurde angesichts von Notständen und Gefahren zu Buße und Gebet aufgerufen. Im 19. Jahrhundert verständigten sich die evangelischen Landeskirchen auf die Einführung eines allgemeinen Buß- und Bettages am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres - dem Ewigkeitssonntag oder Totensonntag.