Kirche plant Änderungen bei Disziplinarrecht

Landesbischof Christoph Meyns, Sprecher Beauftragte des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt

© epd-bild/Jens Schulze

Landesbischof Christoph Meyns, Sprecher Beauftragte des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt, hat vor den Synodalen in Magdeburg gesprochen.

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Kirche plant Änderungen bei Disziplinarrecht
In der evangelischen Kirche sollen Betroffene sexualisierter Gewalt künftig mehr Rechte in Disziplinarverfahren gegen Täter erhalten. Dazu plant das neue Beteiligungsforum zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt Änderungen im Disziplinarrecht.

Veränderungen soll es in vier Bereichen geben, wie aus dem Bericht des Beteiligungsforums hervorgeht. Betroffene sollen besser informiert werden und dafür schon vor Beginn eines Disziplinarverfahrens Recht auf juristischen Beistand haben. Zudem sollen Betroffene sexualisierter Gewalt auch während des Verfahrens ein Informationsrecht erhalten.

Betroffene sollen außerdem Recht auf Begleitpersonen haben. Das können je nach Wunsch bis zu drei verschiedene Personen sein: eine Vertrauensperson, eine Begleitperson entweder aus einer externen Beratungsstelle oder einer kircheninternen Anlaufstelle und ein Bevollmächtigter als rechtlicher Beistand.

Geplant ist auch, dass Betroffenenrechte in gerichtlichen Verhandlungen in Disziplinarsachen gestärkt werden. Sie sollen etwa in Verhandlungen anwesend sein dürfen und unter Umständen sogar ein Fragerecht erhalten. Wichtig sei dabei, dass die kirchlichen Gerichtshöfe in die Beratungen zu den geplanten Änderungen einbezogen würden, betonte der Sprecher der EKD-Beauftragten im Beteiligungsforum, Christoph Meyns.

Zudem solle geprüft werden, ob Urteile unter Wahrung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden können, heißt es in dem Bericht. Aktuell bestehe dazu keine Pflicht der Disziplinargerichte auf Ebene der EKD oder der Landeskirchen, hieß es. Die Praxis zur Veröffentlichung sei derzeit sehr heterogen und hänge auch davon ab, ob die Richter eine Freigabe dazu erteilten.

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Stichwort: Evangelische Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 19,7 Millionen Protestanten. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKD-Synode mit 128 Mitgliedern, die Kirchenkonferenz mit Vertretern der Landeskirchen sowie der aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Rat. Ratsvorsitzende ist die westfälische Präses Annette Kurschus.

Die EKD wurde 1945 als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Die einzelnen Landeskirchen sind selbstständig, die EKD koordiniert jedoch das einheitliche Handeln. Ihre Aufgaben liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Beziehungen zu den Partnerkirchen im Ausland. Zudem ist die EKD zuständig für die Herausgabe der Lutherbibel und des Gesangbuchs. Sie veröffentlicht regelmäßig Denkschriften zu ethischen, sozialen, politischen und theologischen Themen.

Die Teilung Deutschlands hatte 1969 auch für die evangelische Kirche eine organisatorische Trennung zur Folge. Nach der politischen Wiedervereinigung schlossen sich 1991 die evangelischen Kirchen in Ost- und Westdeutschland wieder zusammen. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die auf eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten abzielt. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich und personell verzahnt am gleichen Ort.

Stichwort: Konfessionelle Bünde in der EKD

Unter dem Dach der EKD gibt es zwei konfessionelle Bünde: In der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sind sieben lutherische Landeskirchen mit zusammen rund acht Millionen Gläubigen verbunden. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) wird von zwölf Landeskirchen gebildet, zu denen mehr als zehn Millionen Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist Mitglied in beiden Bünden.

Seit einigen Jahren verzahnen die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse ihre Organe und Dienststellen miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das sogenannte Verbindungsmodell wurde 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Auf der Synode 2016 stimmten die Delegierten auch für die Zusammenführung der drei Kirchenämter in Hannover.

Eine Vertiefung der gemeinsamen theologischen Arbeit soll überdies zu einer stärkeren evangelischen Profilierung führen, ohne die Bekenntnisunterschiede zwischen lutherischen, reformierten und unierten Christen in Deutschland zu verwischen. Die Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen den Kirchenbünden zum Beispiel in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie Rechtsangleichungen wie bei den Pfarrdienstgesetzen.