"Das Verheiratetsein allein ist in meinen Augen kein hinreichender Sachverhalt, der eine steuerliche Begünstigung rechtfertigt", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Mittwochsausgabe).
"Eltern mit Kindern sind diejenigen in unserer Gesellschaft, die die eigentlichen Belastungen tragen", begründete Göhner seine Haltung. Für sie werde zu wenig getan. Die Steuerreform müsse aber in der nächsten Legislaturperiode sorgfältig vorbereitet werden und Bestandteil eines neuen Familienlastenausgleichs sein: "Es können nicht die Familien außen vor bleiben, bei deren Einkommen durch das Splitting gar keine steuerliche Entlastung stattfindet, weil sie zu wenig verdienen." Das Kindergeldsystem müsse entsprechend angepasst werden.
Zudem bedürfe es einer mehrjährigen Übergangsregelung, weil es sonst zu Ungerechtigkeiten komme, fügte Göhner hinzu.