Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Am 20. November verhandelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über das Streikrecht in der Diakonie. Worum geht es in diesem Prozess?
Johannes Stockmeier: Es geht um das Streikrecht in diakonischen Einrichtungen und damit um die bisherige Regelung des eigenen kirchlichen Arbeitsrechts nach dem sogenannten Dritten Weg.
Wie sehen die bisherigen Positionen aus?
Stockmeier: Auf der einen Seite stehen die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie Deutschland. Sie lehnen ein Streikrecht ab. Die Regelung des Dritten Wegs betrifft aber genauso unsere römisch-katholische Nachbarkirche.
Was erwarten Sie von dem Urteil?
Stockmeier: Ich erwarte eine Bestätigung unserer Auffassung.
Haben Sie für den Fall, dass Ihre Auffassung nicht bestätigt wird, über Modelle nachgedacht, in dem Dritter Weg und Streikrecht vereinbar sind?
Stockmeier: Auch wenn mir diese Frage immer wieder gestellt wird: Dazu kann ich ein klares Nein sagen.
Kann ein Tarifvertrag Soziales ein Weg sein, Streikrecht und Dritten Weg zu vereinen?
Stockmeier: Im Bezug auf das Streikrecht haben wir eine eindeutige Position. Ein Tarifvertrag Soziales ist eine ganz andere Baustelle. Dort schauen wir nach Bewegungsmöglichkeiten, die uns von der Gewerkschaftsseite angeboten werden. Wir haben ja kirchliche Tarifverträge in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und in Nordelbien. Aber ver.di schließt derzeit eine bundesweite Ausweitung dieser auf die Bedürfnisse der Kirche abgestimmten Tarife kategorisch aus.
Heißt das, dass Sie für einen kirchengemäßen Tarif auf Bundesebene gesprächsbereit sind?
Stockmeier: Nein, das ist eine Fehlinterpretation meiner Aussage. Das, was wir im Dritten Weg machen, hat sich qualitativ so gut weiterentwickelt, dass es keine sachlichen Gründe gibt, den Dritten Weg zugunsten eines Tarifwerks zur Disposition zu stellen.
Durch die Auseinandersetzung um das Arbeitsrecht sind Sie in eine Frontstellung mit den Gewerkschaften geraten, mit denen Sie in der Vergangenheit häufig gemeinsam Positionen vertreten haben, etwa bei Initiativen zur gerechteren Vermögensverteilung. Wie geht das zusammen?
Stockmeier: Wir bedauern, dass die Gemeinsamkeit in der gesellschaftlichen Diskussion an dieser einen Frage des Streikrechts scheitert. Nehmen Sie die Situation von Pflegekräften und vergleichen es mit den Möglichkeiten von Ärzten, sich auch in der Öffentlichkeit durchzusetzen. Wir könnten hier mit ver.di hervorragend zusammenarbeiten. Der Weg für eine Verbesserung der Einkommenssituation in der Pflege ist von ver.di durch die Frage des Streikrechts blockiert. Das bedauere ich sehr.
Befürchten Sie, dass das kirchliche Arbeitsrecht von einigen Parteien zum Wahlkampfthema gemacht werden könnte?
Stockmeier: Mit Sicherheit nicht. Die Politiker wissen inzwischen, was mit dem Dritten Weg auf dem Spiel steht. Er sichert im Bereich von Diakonie und Caritas faire Arbeitsbedingungen.
In den beiden großen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst (Zweiter Weg) werden Löhne und Gehälter bei den Kirchen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Diese sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch besetzt. Der Erste Weg ist übrigens die einseitige Festlegung der Löhne durch den Arbeitgeber. Kommt in den Kommissionen keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedskommission. Ihr Spruch ist verbindlich. Beim Dritten Weg sind Streiks und Aussperrungen verboten. Rechtliche Grundlage des kirchlichen Arbeitsrechts ist das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland nach dem Staat.